Die neue PSA-Verordnung - Wer, was, wann, wo, wie?

Am 20. April 2016 trat die neue PSA-Verordnung der Europäischen Union in Kraft. Sie trägt den sperrigen Namen „Verordnung (EU) 2016/425 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 9. März 2016 über Persönliche Schutzausrüstungen“ und dient zur Aufhebung der Richtlinie 89/686/EWG". Sie richtet sich zwar in erster Linie an die Hersteller von Persönlichen Schutzausrüstungen (PSA) sowie Importeure und Händler, aber auch die Sicherheits-verantwortlichen auf der Anwenderseite müssen wissen, was sich im Vergleich zur Richtlinie 89/686/EWG geändert hat bzw. bis zum 20. April 2018 ändern wird. Louis Schnabl vom IKBT Düsseldorf (Institut für Kommunikation Bau und Technik) sprach mit Vertretern von internationalen PSA-Herstellern, der Berufsgenossenschaften und der DGUV. Ein Bericht über die IKBT-Expertenrunde „Die neue PSA-Verordnung – wer, was, wann, wo, wie?“

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