2.4.2 Nationaler und internationaler Erfahrungsaustausch

Der Erfahrungsaustausch der Prüf- und Zertifizierungsstellen hat in der BRD eine lange Tradition. Diese sogenannten GS-Prüfstellen (GS=Geprüfte Sicherheit) stellen durch den Erfahrungsaustausch sicher, dass bei den Prüfungen die gleichen Geräte, Prüfungsgrundlagen und die gleiche Vorgehensweise angewandt werden, unabhängig davon, welche Prüfstelle das GS-Zeichen vergibt. Hierfür wurden Erfahrungsaustauschkreise (EK) gebildet, die für die verschiedenen zu prüfenden Produkte spezialisiert sind. Für den Austausch zur Prüfung von PSA ist in Deutschland der EK 8 zuständig. Diese EKs sind auch heute noch aktiv. Sie gehen natürlich über die GS-Prüfung hinaus und diskutieren heute den Bereich der nationalen, europäischen und internationalen Konformitätsbewertung. Die notifizierten Stellen in Deutschland verpflichten sich gegenüber dem Bundesministerium für Arbeit und Soziales zur Teilnahme an den jeweiligen Erfahrungsaustauschkreisen. In den Kreisen werden die Konformitätsgrundlagen jeder Stelle vorgelegt, abgestimmt und aktualisiert. Die in den EKs getroffenen Entscheidungen sind verbindliche Beschlüsse für alle beteiligten Stellen und werden dokumentiert (www.zls-muenchen.de/de/left/erfahrungsaustausch/erfahrungsaustausch-ix.htm).

Die notifizierten Stellen nehmen mit anderen Stellen des jeweiligen Bereiches auch an Koordinierungssitzungen teil, die durch die Mitgliedsstaaten der EU oder nach Aufforderung der Europäischen Kommission einberufen werden. Die Bereitschaft zum Austausch von wertvollen praktischen Erfahrungen ist Voraussetzung zur Zulassung der Stelle. So soll den Herstellern qualitativ hochwertige Leistung der notifizierten Stellen geboten werden und ein europaweit einheitliches Konformitätsbewertungsverfahren sichergestellt werden. [7]
Siehe hierzu auch Kapitel 9 – europäischer Erfahrungsaustausch der notifizierten Stellen.