4. Verantwortung und Haftung

Sowohl der Arbeitgeber als auch der Beschäftigte haben im Rahmen des eigenen Verantwortungsbereichs die Vorschriften für die Benutzung von PSA zu beachten und umzusetzen. Die Notwendigkeit des Einsatzes von PSA zieht mithin Pflichten sowohl für den Arbeitgeber als auch den Beschäftigten nach sich. Zusätzlich hat auch der Hersteller und Händler von PSA seine gesetzlichen Pflichten, die er einhalten muss.