5.1 Aufgaben

Aufgaben aller Fachbereiche sind:

  • Koordination der ihnen jeweils zugeordneten Sachgebiete, insbesondere durch
    - Mitwirkung bei Planungs- und Querschnittsaufgaben der Sachgebiete, insbesondere bei der Abstimmung der Arbeitsbereiche (Themen) der Sachgebiete,
    - Moderierung und Initiierung der Zusammenarbeit der jeweils zugeordneten Sachgebiete einschließlich Förderung des Erfahrungsaustausches,
  • Beratung und Freigabe von Themen des Zuständigkeitsbereichs mit politischer, erheblicher finanzieller oder grundsätzlicher Bedeutung,
  • Einbringung von Initiativen und Projektvorschlägen in die Gremien der DGUV,
  • Verabschiedung von Entwürfen zum DGUV-Vorschriften- und Regelwerk,
  • Kooperation mit anderen Fachbereichen/Sachgebieten, externen Gremien und Fachleuten,
  • Entwicklung von Vorschlägen zur Einrichtung und Auflösung der dem jeweiligen Fachbereich zugeordneten Sachgebiete
  • Beschlussfassung über die Einsetzung der von den Sachgebieten einzurichtenden Projektgruppen. [10]

Der Fachbereich „PSA“ nimmt auf dem Gebiet der Persönlichen Schutzausrüstungen zusätzlich folgende speziellen Aufgaben wahr:

  • Beratung von UVT, ihren Mitgliedern und Versicherten und weiteren interessierten Kreisen bei Fragen zu PSA durch Korrespondenz, E-Mail und Telefon oder Beratungen vor Ort,
  • Pflege und Aktualisierung des Internetauftrittes des FB PSA zur Bereitstellung von wesentlichen Informationen zum Thema PSA,
  • Regelmäßige Überprüfung bestehender Schriften, um einen Überarbeitungsbedarf rechtzeitig festzustellen und die Arbeiten einleiten zu können,
  • Beteiligung an der Normungsarbeit zur Sicherstellung der Berücksichtigung von Aspekten der Sicherheit und des Gesundheitsschutzes bei der Konstruktion von PSA,
  • Vorträge auf Fachveranstaltungen, z. B. bei Mitgliedsbetrieben, Verbänden, Kongressen,
  • Erstellung von Fachartikeln, z. B. SiS; Handbuch PSA, BauPortal. [11]