5.3.1 Die Sachgebiete des FB PSA

Sachgebiete sind durch fachliche/inhaltliche Kriterien definierte spezifische Arbeitsebenen eines Fachbereiches.
Den Sachgebieten obliegen insbesondere folgende Aufgaben:
 

  • Beobachtung, Auswertung sowie Förderung von Entwicklungen im Bereich der Arbeitssicherheit und des Gesundheitsschutzes,
  • Zusammenführung von Erkenntnissen, Erfahrungswissen und Fachmeinungen,
  • Ableitung von Präventionsmaßnahmen und Strategien,
  • Erarbeitung praktischer Lösungen zu Arbeitssicherheit und Gesundheitsschutzproblemen,
  • Beratung von UV-Trägern, staatlichen Stellen, Betrieben (im Zusammenwirken mit dem zuständigen UV-Träger), Herstellern (Konstrukteure und Planer) sowie anderer interessierter Kreise in Arbeitssicherheit und Gesundheitsschutz betreffenden Fragestellungen, Bildung von und Beteiligung an Messekommissionen,
  • Kooperation mit externen Gremien und Fachleuten,
  • Entwicklung praxis- und zielgruppenorientierter Medien, Seminare und Schulungskonzeptionen,
  • Unterstützung beim Transfer der Präventionserkenntnisse für die betriebliche Praxis,
  • Unterstützung bei der Verbreitung und Evaluation von Produkten und Dienstleistungen (z. B. durch Beteiligung an Fachtagungen, Messen und Ausstellungen),
  • Interessenvertretung in internen und externen Fachgremien (z. B. staatliche Ausschüsse, Normung etc.),
  • Initiierung und Begleitung von Forschungs- und Entwicklungsvorhaben,
  • Erarbeitung von Entwürfen zum DGUV-Vorschriften- und Regelwerk nach Maßgabe der Kapitel 2 und 3 des DGUV-Grundsatzes 300-401,
  • Erläuterung und fachliche Auslegung des DGUV-Vorschriften- und Regelwerkes – gegebenenfalls unter Berücksichtigung staatlicher Belange,
  • regelmäßige Prüfung des DGUV-Vorschriften- und Regelwerkes im Hinblick auf Erweiterung, Aktualisierung bzw. Abbau bestehender Regelungen,
  • Erarbeitung von Stellungnahmen zu Entwürfen von Vorschriften, Regeln und sonstigen Standards anderer Institutionen (z. B. Staat, Normung),
  • (Unterstützung bei) Öffentlichkeitsarbeit und Berichtswesen.
     

Bei der Arbeit der Sachgebiete ist auf Interdisziplinarität zu achten. Die Sachgebiete arbeiten in der Regel projektbezogen. Die Sachgebiete haben sich bei der Aufgabenwahrnehmung an dem Stand der Technik, Arbeitsmedizin und Hygiene, sonstigen gesicherten arbeitswissenschaftlichen Erkenntnissen (§ 4 ArbSchG) sowie sozialwissenschaftlichen Erkenntnissen zu orientieren. Fragen von sachgebietsübergreifender Bedeutung sind mit den betroffenen anderen Sachgebieten unter Information der betroffenen Fachbereichsleiter abzustimmen.

Den Sachgebieten gehören an:

a. der Leiter/stv. Leiter des Sachgebietes sowie der Leiter der Geschäftsstelle,
b. Vertreter der DGUV,
c. Aufsichtspersonen und sonstige Präventionsfachleute der UV-Träger,
d. der Leiter/stv. Leiter des jeweiligen Fachbereiches.

Im Bedarfsfall können Experten und weitere berührte Kreise, insbesondere aus der Selbstverwaltung oder Vertreter der Sozialpartner, hinzugezogen werden. [10]