6.10 Sachgebiet Hautschutz

Sind Hautschutzmittel PSA, und sind sie vom Arbeitgeber an entsprechenden Arbeitsplätzen zur Verfügung zu stellen?
Ja, Hautschutzmittel gehören zu den Persönlichen Schutzausrüstungen und sind bei entsprechender Gefährdung vom Arbeitgeber zur Verfügung zu stellen.

Was machen Arbeitnehmer, die allergisch auf ein Hautschutzmittel reagieren?
Die Inhaltsstoffe von Hautschutzmitteln sind (nach INCI) geordnet nach prozentualem Anteil zu deklarieren. Es ist somit möglich, die Substanzen aus dem Allergiepass mit den Bestandteilen des Hautschutzmittels zu vergleichen. Am häufigsten werden Allergien gegen Düfte und Konservierungsstoffe beobachtet. Inzwischen gibt es Hautschutzmittel, die nicht parfümiert werden, sowie Hautschutzmittel, die als duftstofffrei und konservierungsstofffrei deklariert werden.

Welches Hautschutzmittel schützt am besten gegen Toluol?
Es gibt in der Tat Untersuchungen, die zeigen, dass eine Irritation durch Toluol durch die Anwendung bestimmter Hautschutzmittel verringert werden kann. Es ist jedoch zu berücksichtigen, dass Toluol in den Körper eindringt und dort seine toxische Wirkung entfaltet. Aus arbeitsmedizinischer Sicht ist es erforderlich, dass bei der Toluolexposition entsprechende Schutzhandschuhe getragen werden. Hautschutzmittel können bei organischen Lösemitteln Schutzhandschuhe nicht ersetzen.

Was ist bei der Auswahl von Hautschutzmitteln zu beachten?
Hautschutzmittel sollen unschädlich und für die ausgeübte hautgefährdende Tätigkeit geeignet und ausreichend wirksam sein. Hierzu sind zunächst die Herstellerangaben zu beachten; auf den Rat des Betriebsarztes bei der Auswahl sollte nicht verzichtet werden (siehe hierzu auch: Information „Allgemeine Präventionsleitlinie Hautschutz“ – DGUV Information 212–017 (ex BGI/ GUV-I 8620)).

Wenn ich Schutzhandschuhe trage, schwitzen meine Hände sehr stark. Was kann ich dagegen tun?
Tragen Sie Schutzhandschuhe grundsätzlich nur so lange wie nötig. Bei längerer Tragezeit wird empfohlen, die Schutzhandschuhe zu wechseln. Zusätzlich können innen beflockte Schutzhandschuhe oder das Tragen von Baumwollhandschuhen als Unterziehhandschuh von Vorteil sein.

Kann ich nach dem Eincremen bedenkenlos wasserdampfdichte Schutzhandschuhe anziehen?
Es ist bekannt, dass Mineralöle die Eigenschaften von Latex verändern können. Dies sollte man bei Anwendung stark mineralölhaltiger Hautschutzmittel bedenken.

Kann ich das Hautschutzmittel auch im Gesicht verwenden?
Für die Anwendung im Gesicht, insbesondere in der Augenumgebung, werden besondere Anforderungen an Cremes etc. gestellt. Wenn das Produkt Bestandteile enthält, die Irritationen im Gesicht auslösen können oder bei Hineinlaufen in die Tränenflüssigkeit Beschwerden auslösen können, sollen entsprechende Hinweise vorhanden sein. Auskünfte hierzu erhalten Sie vom Hersteller oder Inverkehrbringer (Lieferanten).

Können Sie einen Hersteller bzw. bestimmte Hautschutzmittel empfehlen?
Es hängt von den Einwirkungen auf die Haut ab, welches Hautschutzmittel geeignet ist. Es gibt kein Universalhautschutzmittel. Unter Beachtung der Rangfolge der Maßnahmen ist entsprechend der Gefährdungsbeurteilung das geeignete Hautschutzmittel aufgrund der Angaben der Hersteller/ Inverkehrbringer zur Wirksamkeit Ihrer Produkte auszuwählen.

Können durch Hautschutzmittel Hautkrankheiten tatsächlich verhindert werden?
Untersuchungen haben gezeigt, dass bei Verwendung geeigneter Hautschutzmittel weniger Hautkrankheiten auftreten. Voraussetzung ist allerdings neben der richtigen Auswahl und Anwendung, dass nach einem stimmigen Gesamtkonzept verfahren wird. Hierzu gehören hautschonende Arbeitstechniken, schonende Reinigung der Haut nach der Arbeit und Pflege in der Freizeit, Mitarbeiterschulung und Motivationsförderung, ggf. gezielte Einzelberatung von Mitarbeitern mit Hautproblemen.

Können Hautschutzmittel meiner Gesundheit schaden?
Inhaltsstoffe der Hautschutzmittel können eine Allergie auslösen oder unterhalten. Duftstoffallergien sind in der Bevölkerung vergleichsweise weit verbreitet. Aus diesem Grund sollten nach Möglichkeit unparfümierte Hautschutzmittel verwendet werden. Bei falscher Auswahl können Hautschutzmittel die Aufnahme von Stoffen vom Arbeitsplatz in den Körper fördern.

Ich bekomme vom Arzt eine Creme zur Behandlung meiner Hautprobleme verordnet. Kann ich meine Hautschutzcreme trotzdem weiter verwenden?
Hautschutzmittel sind für die gesunde Haut als Präventionsmaßnahme vorgesehen. Wenn Sie wegen kranker Haut behandelt werden, muss der behandelnde Arzt Ihnen sagen, ob Sie Ihre Hautschutzcreme in der Zeit weiter verwenden können. Erkrankte Haut kann Stoffe leichter annehmen. Ihr Betriebsarzt kann Sie beraten, ob weitere Schutzmaßnahmen am Arbeitsplatz zu ergreifen sind.

Ist die Reihenfolge bei der Anwendung von Hautreinigungs- und Hautdesinfektionsmitteln egal?
In aller Regel ist die Erfahrung zu machen, dass es mit weniger Irritation für die Haut verbunden ist, wenn zuerst eine möglichst milde Hautreinigung erfolgt und danach die Desinfektion (und nicht umgekehrt). Oft genügt die Desinfektion allein, und eine weitere Reinigung ist nicht notwendig. Branchenspezifisch können sich Notwendigkeiten für die eine oder andere Reihenfolge ergeben (siehe Hygieneplan).

Am Arbeitsplatz wurde bisher kein Hautschutzmittel eingesetzt. Wie wähle ich das Hautschutzmittel aus?
Aus der Gefährdungsbeurteilung ergeben sich die Anforderungen an das Hautschutzmittel. Welches Produkt diese Anforderungen erfüllt, entnehmen Sie den Informationen des Herstellers oder Inverkehrbringers. Einige Hersteller bieten sogar als Service konkrete Hautschutzpläne an. Weitere Hilfestellungen erhalten Sie von Ihrem Betriebsarzt bzw. Ihrer Sicherheitsfachkraft.

Kann ich meine eigene Creme am Arbeitsplatz verwenden?
Dies ist nicht ratsam, denn in der Regel sind die im Handel frei verkäuflichen Handcremes nur zur Pflege geeignet. Ein wirksamer Hautschutz bei spezifischen Tätigkeiten ist nicht gewährleistet. Es ist zudem nicht sicher, ob es bei Kontakt mit Arbeitsstoffen sogar für die Haut zu schädlichen Wechselwirkungen kommt. Überdies ist es möglich, dass Inhaltsstoffe der nicht getesteten Cremes zu Schäden am Produkt führen (z.B. silikonhaltige Cremes im Lackierprozess). Ggf. fragen Sie bitte Ihren Betriebsarzt.

Mir stehen am Arbeitsplatz keine Schutzhandschuhe und/oder Hautschutzmittel zur Verfügung. Was kann ich tun?
Wenn die Gefährdungsbeurteilung ergeben hat, dass eine Hautgefährdung vorliegt und Schutzhandschuhe und/oder Hautschutzmittel eine geeignete Maßnahme darstellen, ist der Unternehmer verpflichtet, diese zur Verfügung zu stellen.

Weitere Informationen dazu erhalten Sie von Ihrem Vorgesetzten, Ihrem Betriebsarzt, Ihrer Fachkraft für Arbeitssicherheit oder Ihrer Personalvertretung.

Was ist ein Hautschutz- und Hygieneplan, und wie erstellt man ihn?
Ein Hautschutz-und Hygieneplan ist eine Handlungsanleitung für die Beschäftigten und informiert darüber hinaus, wie man seine Haut bei speziellen Tätigkeiten am Arbeitsplatz wirkungsvoll schützt.

Wichtige Punkte können je nach Gefährdungsbeurteilung sein:

  • Handschutz durch Tragen von geeigneten Chemikalienschutzhandschuhen,
  • Hautschutz durch Anwendung von geeigneten Hautschutzmitteln vor der Tätigkeit,
  • Einsatz möglichst milder Hautreinigungsmittel,
  • bei Desinfektion Verzicht auf zusätzliche Reiniger wenn keine Verschmutzung vorliegt,
  • Hautpflege zur Regeneration nach der Tätigkeit.

Die Erstellung eines Hautschutz- und Hygieneplans erfordert grundsätzlich arbeitsmedizinische Kenntnisse; deshalb empfiehlt sich z. B. die Unterstützung durch einen Betriebsarzt.

Weitere Auskünfte geben die Lieferanten von Hautschutz-, Hautreinigungs- oder Hautpflegepräparaten. Sie empfehlen entsprechend den eingesetzten Arbeitsstoffen und Tätigkeiten für den Betrieb geeignete Produkte.

Weiterführende Informationen werden u. a. von folgenden Stellen angeboten: www.baua.de/de/Themen-von-A-Z/Themen-von-A-Z.html TRGS 530 „Hautschutz im Friseurbereich“TRGS 401 „Gefährdung durch Hautkontakt – Ermittlung, Bearbeitung, Maßnahmen“

Wer bezahlt Hautschutzmittel?
Grundsätzlich der Unternehmer. Nur bei Verdacht auf eine Berufskrankheit übernimmt der Unfallversicherungsträger ggf. für einen bestimmten Zeitraum nach der Meldung der Erkrankung die Kosten für besondere Maßnahmen.

Ich glaube, dass meine Hautveränderungen durch meine berufliche Tätigkeit verursacht sind. Was kann ich tun?
Wenden Sie sich an Ihren Betriebsarzt oder einen anderen Arzt Ihres Vertrauens. Er wird Sie beraten, ob die Hautveränderungen mit Ihren persönlichen Arbeitsbedingungen in einem Zusammenhang stehen könnten. Jeder Arzt ist gesetzlich dazu verpflichtet, eine Berufskrankheitenanzeige zu erstatten, sofern der begründete Verdacht einer Erkrankung nach der Berufskrankheitenliste besteht.

Ich glaube, ich habe eine Berufskrankheit, was passiert?
Zunächst sollten Sie sich an einen Arzt, z. B. Ihren Betriebsarzt oder Ihren Hausarzt wenden. Jeder Arzt ist gesetzlich dazu verpflichtet, eine Berufskrankheitenanzeige zu erstatten, sofern der begründete Verdacht einer Erkrankung nach der Berufskrankheitenliste besteht. Bei unklaren Fällen erfolgt eine Vorstellung beim Hautarzt. Nähere Details finden Sie unter Berufskrankheiten.

Welche Maßnahmen sind bei Arbeiten mit Exposition gegenüber Sonnenstrahlen zu ergreifen?
Der Arbeitgeber ist durch das Arbeitsschutzgesetz verpflichtet, alle notwendigen Maßnahmen zu ergreifen, um die Sicherheit und den Gesundheitsschutz der Arbeitnehmer in Bezug auf alle die Arbeit betreffenden Gefährdungen zu gewährleisten. Das bedeutet, dass auch entsprechende Maßnahmen getroffen werden müssen, um Beschäftigte vor übermäßiger Sonneneinstrahlung zu schützen.

Vorrangig sind dabei Schutzmaßnahmen technischer Art wie zum Beispiel Schatten durch Überdachungen oder Verwendung von Sonnenschirmen bzw. Sonnensegeln zu treffen. Gegebenenfalls können auch organisatorische Schutzmaßnahmen ergriffen werden, zum Beispiel eine Beschränkung der Expositionsdauer durch einen früheren Arbeitsbeginn oder Verschiebung der Arbeiten in eine weniger sonnige Tageszeit.

Erst wenn diese Maßnahmen nicht ausreichend oder wenn technische Maßnahmen nur mit unverhältnismäßig großem Aufwand realisierbar sind, wie z. B. häufig im Baugewerbe, können persönliche Schutzmaßnahmen (PSA) in Betracht gezogen werden.

Dazu gehören insbesondere das Tragen von geeigneter körperbedeckender Kleidung mit ausreichendem UV-Schutzfaktor sowie Eincremen mit Hautschutzmitteln in Form von Sonnenschutz-Produkten mit einem ausreichend hohen Lichtschutzfaktor. Bei Arbeiten im Freien, wie z. B. häufig bei Versicherten der BG BAU, bedeckt die angemessene dort übliche Arbeitskleidung weitgehend die Haut und schützt sie in aller Regel hinreichend gut vor der UV-Strahlung. Lediglich Hautflächen wie Ohren oder Nacken sind gewöhnlich so nicht in ergonomisch akzeptabler Weise zu bedecken und erfordern daher primär die Anwendung von geeigneten Sonnenschutzprodukten.

Welche Vor- und Nachteile bieten die verschiedenen Systeme der Händetrocknung?
Nach der Handreinigung ist es wichtig, die Hände vollständig abzutrocknen, um Hautbelastungen zu reduzieren. Besonders wichtig ist dies vor dem Tragen flüssigkeitsdichter Handschuhe oder vor einer Desinfektion.

Folgende Systeme kommen in Frage:

  • Einmalhandtücher (Einzelblatt oder Rolle)
  • Textilhandtuchautomaten
  • Warmlufttrockner
  • Jetstream-Händetrockner

Nach neueren Erkenntnissen sind Handtücher aus Textil oder Papier Warmlufttrocknern hygienisch deutlich überlegen. Begründet wird dies damit, dass die Keime beim Waschen mit Seife von der Hautoberfläche gelöst und beim Trocknen vom Material (Papier oder Textil) aufgenommen werden. Stark verschmutzte Hände können vorgereinigt werden, z. B. durch Verwendung von Papierhandtüchern. Gemeinschaftshandtücher sollen aus hygienischen Gründen nicht verwendet werden.

Bei der Warmlufttrocknung gelangen zusätzliche Keime aus der Raumluft auf die Hände. Im Hinblick auf die Trocknungszeit ist der Warmlufttrockner das ungünstigste System.

Jetstream-Händetrockner mit HEPA-Filter schneiden bei der Keimzahl besser ab als Warmlufttrockner, erbringen aber im Gegensatz zu Handtüchern keine Keimreduktion. Verglichen mit den anderen Systemen ist der Wartungsaufwand erhöht (Nachfüllen des Desinfektionsmittels, Filterkontrolle und -austausch, Leerung des Wasserauffangbehälters und Reinigung). Warmluft- und Jetstream- Händetrockner führen zu Geräuschemissionen bis hin zur Lärmbelastung.

  Vorteile Nachteile
Papier-Einzelblatt
  • Keimreduktion
  • Schnelle Trocknung
  • Vorreinigung möglich
  • Abfallentsorgung
  • Blockierung bei Überfüllung
  • Lagerung des Materials
  • Regelmäßiges Nachfüllen

Papier-Rollenware

 

  • Keimreduktion
  • Schnelle Trocknung
  • Vorreinigung möglich

 

  • Abfallentsorgung
  • Lagerung frischer Rollen
  • Regelmäßiges Nachfüllen
Textilhandtuchautomat
  • Keimreduktion
  • Schnelle Trocknung
  • Wiederverwendbarkeit
  • Lagerung frischer Rollen
  • Regelmäßiges Nachfüllen

 

  Vorteile Nachteile
Warmlufttrockner
  • Günstige Anschaffung
  • Wartungsaufwand gering
  • Kein Abfall
  • Langsame Trocknungszeit
  • Erhöhung der Keimzahlen
  • Aerosolbildung in der Raumluft
  • Erhöhte Lärmexposition
Jetstream-Trockner
  • Schnelle Trocknung
  • Niedrige Betriebskosten
  • Kein Abfall
  • Anschaffungskosten
  • Hoher Wartungsaufwand
  • Einsatz von Desinfektionsmittel
  • Filterkontrolle/-wechsel
  • Entleerung Wasserbehälter
  • äußere Reinigung
  • Erhöhte Lärmexposition

Was ist bei Duftstoffen in Händereinigungsmitteln zu beachten?
Duftstoffe werden vielfältig und gezielt in vielen Bereichen des Lebens eingesetzt. Sie werden als Zusatzstoffe hinzugefügt, um den Eigengeruch des Produktes zu verbessern und damit eine Akzeptanzerhöhung beim Anwender zu erzielen.

Nachteile beim Einsatz von Duftstoffen ergeben sich, wenn an gewissen Arbeitsplätzen, z. B. in der Nahrungsmittelbranche Mischgerüche entstehen, die dort unerwünscht sind. Darüber hinaus sind auch Unverträglichkeiten (z. B. Allergien) durch Duftstoffe bekannt. Für die Produkteigenschaft „Hautreinigung“ ist eine Parfümierung nicht notwendig. Daher wird aus Sicht der Prävention empfohlen - soweit möglich - auf duftstoffhaltige Produkte zu verzichten.

Duftstoffe bilden eine Untergruppe der Riechstoffe. Alle Stoffe, die einen (angenehmen) Geruch vermitteln, verstärken oder beeinflussen, werden als Duftstoffe bezeichnet. Sie können aus natürlichen Rohstoffen gewonnen (extrahiert) oder durch chemische Synthese hergestellt werden.

Für die Herstellung komplexer Duftstoffkompositionen stehen derzeit mindestens 2500-3000 Stoffe zur Anwendung. Duftstoffkompositionen enthalten durchschnittlich 30-50 Hauptkomponenten. Es können aber auch bis zu 200 oder mehr Einzelkomponenten sein. Die genaue Zusammensetzung der Duftstoffkompositionen ist allenfalls dem Hersteller bekannt. Um die Unbedenklichkeit sicherzustellen, werden die Duftstoffe durch das Expertengremium RIFM (Research Institute for Fragrance Materials) in einer wissenschaftlichen Expertise bewertet. Das Risikomanagement zur sicheren Verwendung von Duftstoffkompositionen erfolgt durch die IFRA (International Fragrance Association).

Dabei handelt es sich um einen Verband nationaler/regionaler Verbände der Riechstoff-Industrie, der mit dem sogenannten „Code of Practice“ gewisse Standards setzt. Die Mitglieder dieses Verbandes verpflichten sich damit selbst zur Einhaltung dieser Standards.

Unabhängig davon trägt jeder, der Duftstoffe herstellt, in den Verkehr bringt oder auch anwendet, zusätzliche Verantwortung für die Sicherheit und Unbedenklichkeit seiner Produkte. Dies betrifft auch die Hersteller von Hautreinigungsmitteln.

Hautreinigungsmittel unterliegen der EG-Kosmetik-Verordnung 1223/2009. Diese fordert den Nachweis der Sicherheit kosmetischer Mittel und trifft auch Regelungen zur Verwendung von Duftstoffen.

Enthält ein Produkt Duftstoffe, so müssen sie konzentrationsabhängig in der INCI-Deklaration aufgeführt werden. Hierbei genügt die Sammelbezeichnung „Parfum“. Auf Basis der Einstufungen des wissenschaftlichen Beratungsgremium SCCS (Scientific Committee on Consumer Safety) wurden 26 allergologisch auffällige Duftstoffe in der Kosmetikverordnung gelistet. Diese müssen in kosmetischen Produkten in der Liste der Bestandteile (INCI) namentlich angegeben werden, sofern bestimmte Konzentrationsgrenzen überschritten werden. Bei Produkten, die auf der Haut verbleiben („Leaveon“-Produkte, z. B. Hautschutzmittel) liegt diese Deklarationsgrenze bei 10 ppm (0,001%) und bei Produkten, die abgespült werden („Rinse-off“- Produkte, z. B. Hautreinigungsmittel) bei 100 ppm (0,01%).

 

Liste der 26 als allergen bewerteten Duftstoffe
Einstufung "besonders potente Allergene"
Bezeichung INCI
Farnesol, 3,7, 11-Trimethyl-2,6, 10-dodecatrien-1 -ol Farnesol
Zimtaldehyd, Cinnamaldehyd Cinnamal
Hydroxycitronellal Hydroxycitronellal
Lyral Hydroxyisohexyl 3-cyclohexene carboxaldehyde
Eichenmoos absolue Evernia prunastri extract
Isoeugenol  
Baummoosextrakt Evernia furfuracea extract
 
Einstufung "weniger bedeutsame Allergene"
Bezeichnung INCI
Amylzimtalkohol Amylcinnamyl alcohol
Benzylocinnamat, trans-Zimtsäurebenzylester Benzyl cinnamate
Citronellol Citronellol
Zimtalkohol Cinnamyl alcohol
Geraniumaldehyd, Lemonal Citral
Lilial, Buthylphenyl Methylpropional Buthylphenyl methylpropional
Cumarin Coumarin
Eugenol Eugenol
Geraniol, Lemonol Geraniol
 
Einstufung "selten sensibilisierend"
Bezeichnung INCI
Anisylalkohol Anise alcohol
Benzylbenzoat Benzyl benzoate
Benzylalkohol Benzyl alcohol
Benzylsalicylat Benzyl salicylate
Hexylzimtaldehyd Hexyl cinnamal
Limonen Limonene
Linalool Linalool
Methyl 2-octynoate Methyl 2-octynoate
Alpha-isomethyl ionone  

Unverträglichkeiten (z. B. Allergie)

Im Rahmen der Abklärung einer Überempfindlichkeit gegenüber Duftstoffen wird gewöhnlich eine Epikutantestung durchgeführt. Durch diesen Test kann ermittelt werden, ob eine Sensibilisierung vorliegt. In einer Art „Screening-Verfahren“ werden dabei definierte Duftstoffmischungen (Tab. 1) für 24 bzw. 48h auf die Haut appliziert und nach 72h oder später bewertet.

Eine Sensibilisierung bedeutet, dass der Körper sich mit einem Allergen auseinandergesetzt hat und sein Immunsystem das Allergen erkennt. Eine Erkrankung liegt zu diesem Zeitpunkt noch nicht vor. Erst wenn bei Kontakt mit dem Allergen eine Erkrankung ausgelöst wird, wird dies als Allergie bezeichnet.

Positive Reaktionen im Sinne einer Sensibilisierung werden vergleichsweise häufig festgestellt. Relevante Allergien auf Duftstoffe im beruflichen Bereich sind dagegen eher selten. Bei einem positiven Testergebnis auf Duftstoff-Mix ist nicht klar, welcher Bestandteil für die Reaktion verantwortlich ist. Hierzu müssten die Einzelsubstanzen getestet werden. Ein positives Testergebnis kann auch durch die irritative Wirkung ausgelöst werden. Man spricht dann von einem falsch-positiven Ergebnis.

Die Konzentrationen der Duftstoff-Mischungen für die Hauttestungen sind höher als in den Hautreinigungsmitteln. Es kann daher vorkommen, dass durch die niedrigeren Konzentrationen in den Hautreinigungsmitteln die Allergie nicht ausgelöst wird.

Anwender, die im Epikutantest auf einen Duftstoff-Mix positiv reagieren, sollten das eigentliche Allergen in einem weiteren Test mit den Einzelsubstanzen ermitteln lassen, da sie nicht grundsätzlich gegenüber allen Duftstoffen des Duftstoffmixes allergisch reagieren werden. Sind sie nachgewiesen gegenüber einem definierten Duftstoff sensibilisiert, kann beim Hersteller angefragt werden, ob diese Substanz enthalten ist. Die Verträglichkeit eines Produktes würde sich auch im Anwendungstest erweisen. Alternativ könnte auf parfümierte Produkte im Berufs- und Privatleben verzichtet werden. Die Alternative des Verzichts auf parfümierte Produkte besteht, da viele Hautreinigungsmittel nicht nur parfümiert, sondern auch unparfümiert erhältlich sind. Der Anwender kann durch seine Kaufentscheidung den Trend in gewisser Weise auch beeinflussen.
 

DKG Testreihen
Duftstoff-Mix I
1 Zimtalkohol 1 % Vas.
2 Zimtaldehyd 1 % Vas.
3 Eugenol 1 % Vas.
4 alpha-Amylzimtaldehyd 1 % Vas.
5 Hydroxycitronellal 1 % Vas.
6 Geraniol 1 % Vas.
7 Isoeugenol 1 % Vas.
8 Eichenmoos absolue 1 % Vas.
9 Sorbitansesquioleat 20 % Vas.
Duftstoff-Mix II
1 Alpha-Hexylzimtaldehyd 5 % Vas.
2 Citral 1 % Vas.
3 Citronellol 0,5 % Vas.
4 Cumarin 2,5 % Vas.
5 Farnesol 2,5 % Vas.
 
Nicht zum Duftstoff-Mix II gehörender Duftstoff, der in der DKG-Standardreihe getestet wird:
  Lyral (R) 2,5 % Vas.

In der Liste der 20 häufigsten Allergene der 2010 im IVDK epikutan getesteten Patienten steht der Duftstoff-Mix I an zweiter Stelle (7,4%), Duftstoff-Mix II an dritter Stelle (5,0%). Personen, die positiv auf einen DKG-Duftstoff-Mix reagierten, zeigten die in den nachfolgenden Abbildungen dargestellten Reaktionen auf die jeweiligen Einzelsubstanzen: [Lit.: J. Geier et. Al.: Aktuelle Kontaktallergene, Hautarzt 2011 – 62: 751-156].

Was ist bei Konservierungsstoffen in Händereinigungsmitteln zu beachten?

Hautreinigungsmittel enthalten einen hohen Anteil an Wasser und sind damit bei der Produktion, der Lagerung und Anwendung anfällig gegenüber dem Wachstum von Mikroorganismen, wie Pilzen und Bakterien. Enthält ein Produkt relevante Mengen an Keimen, so wird nicht nur dessen Haltbarkeit beeinträchtigt. Abhängig vom Wassergehalt, der Produktzusammensetzung und den unterschiedlichen Bedingungen beim Umgang mit dem Produkt können sich pathogene Keime (Krankheitserreger) im Produkt zum Teil schnell vermehren und gesundheitliche Probleme bei Anwendern nach sich ziehen.

Ursache für eine Kontamination mit Mikroorganismen ist vor allem die im beruflichen Bereich übliche Mehrfachentnahme, die Neubefüllung oder die unsachgemäße Handhabung von Spendersystemen. In diesem Zusammenhang ist auch die mögliche Übertragung von Keimen von einem Anwender zu erwähnen, vor allem bei der Benutzung von Großgebinden (Tiegel, Dosen).

Die mikrobiologische Stabilität ist ein entscheidendes Qualitäts- und Sicherheitskriterium für die wasserhaltigen Hautmittel. Als mikrobiologische Stabilität kann man ein Umfeld bezeichnen welches das unerwünschte Wachstum von Keimen in dem zu schützenden Produkt vermeidet und die Anwendersicherheit aus mikrobiologischer Sicht nicht gefährdet. Wasser ist ein wesentlicher Bestandteil für das Wachstum von Mikroorganismen und Konservierungsstoffe sollten daher so beschaffen sein, dass sie in der wässrigen Phase der Hautmittel in einer wirksamen Konzentration enthalten sind. Konservierungsstoffe dienen dem Schutz des Verbrauchers und verhindern, dass das Erzeugnis bei bestimmungsgemäßem und vorhersehbarem Gebrauch verdirbt. Hautmittel müssen wie auch Arzneimittel und Kosmetika frei von Krankheitserregern sein und dürfen ansonsten vorschriftenkonform nur max. 1000 gesundheitsunbedenkliche Keime / g enthalten.

Gemäß Kosmetikverordnung sind Konservierungsstoffe definiert als Stoffe, die ausschließlich oder überwiegend die Entwicklung von Mikroorganismen hemmen. Im Anhang der Kosmetikverordnung sind die aktuell zugelassenen 57 Konservierungsstoffe, bzw. Stoffgruppen in den jeweiligen maximalen Einsatzmengen und den Verwendungsbeschränkungen gelistet. Häufig eingesetzt werden (alphabetisch):

  • Benzoesäure
  • Bronidox (5-Brom-5-nitro-1.3-dioxan)
  • Bronopol (2-Brom-2-nitro-1.3-propandiol)
  • Formaldehyd und Formaldehydabspalter, z.B. Imidazolidinylharnstoff, Benzylhemiacetal und 4.4-Dimethyl-1.3-oxazolidin
  • 4-Hydroxybenzoesäure (Paraben) sowie deren Ester Methylparaben, Ethylparaben, Propylparaben und Butylparaben
  • Iodpropinylbutylcarbamat
  • Isothiazolinone, z.B. Methyl- / Chlormethylisothiazolinon, (MCI / MI)
  • Phenoxyethanol
  • Sorbinsäure

Daneben gibt es weitere Stoffe, die nicht unter diese Definition fallen, aber als „Nebeneffekt“ konservierende Eigenschaften haben, z.B. Alkohole, Glycerin, Glykole, natürliche Zucker. Produkte, die eine oder mehrere dieser Komponenten ohne weitere als Konservierungsstoffe definierte Substanzen enthalten, dürfen als „frei von Konservierungsstoffen“ bezeichnet werden.

Konservierungsstoffe wirken in unterschiedlichem Ausmaß sensibilisierend, bzw. allergieauslösend. Auffällig sind in diesem Zusammenhang vor allem Methyl-/Chlormethylisothiazolinon (MCI / MI) und Iodpropinylbutylcarbamat. (Siehe Abb. 1)

Sensibilisierungen gegenüber Konservierungsmitteln werden anhand von Epikutantests ermittelt. Einige Konservierungsstoffe sind bereits in der „Standard-Testreihe“ der DKG enthalten. (Tab. 1) Weitere werden mit der spezifischen Testreihe für Konservierungsstoffe geprüft (Tab. 2).

In der Liste der 20 häufigsten Allergene der 2010 im IVDK epikutan getesteten Patienten steht MCI / MI an 7. Stelle, Iodpropinylbutylcarbamat an 20. Stelle. [Lit.: Geier et. al.: Aktuelle Kontaktallergene, Hautarzt 2011 Okt 62 (10):751-756]
 

Formaldehyd 1,0 % Aqu.
(Chlor)-Methylisothiazolinon (MCI/MI) 100,0 ppm Aqu.
Paraben-Mix 16,0 % Vas.
Dibromdicyanobutan (Methyldibromo Glut.) 0,2 % Vas.
Iodpropinylbutylcarbamat 0,2 % Vas.
Methylisothiazolinon 0,05 % Aqu.
Tabelle 1: Auszug der Konservierungsstoffe aus der DKG-Standard-Testreihe, Stand Januar 2014.

 

 

 

1 Chloracetamid 0,2 % Vas.
2 Diazolidinylharnstoff (Germall II) 2,0 % Vas.
3 Quaternium 15 (1-(3-Chlorallyl)-3,5,7-.. 1,0 % Vas.
4 Imidazolidinylharnstoff (Germall 115) 2,0 % Vas.
5 DMDM Hydantoin 2,0 % Aqu.
6 Sorbinsäure 2,0 % Vas.
7 Triclosan 2,0 % Vas.
8 Benzylalkohol 1,0 % Vas.
9 Chlorhexidindigluconat 0,5 % Aqu.
10 Natriumbenzoat 5,0 % Vas.
11 Bronopol 0,5 % Vas.
Tabelle 2: Liste der Konservierungsstoffe in der DKG-Testreihe "Konservierungsstoffe", Stand Januar 2014.

Eine Sensibilisierung gegenüber MCI / MI muss nicht zwingend auf eine MCI-haltige Hautreinigung zurückzuführen sein, da dieser Konservierungsstoff offensichtlich breit in industriell-technischen Bereichen eingesetzt wird, z.B. in wassergemischten Kühlschmierstoffen. Die Anwendung von Hautreinigungsmitteln mit diesem Konservierungsstoff kann dann die Allergie unterhalten, auch wenn sie z.B. durch Kontakt mit einem wassergemischten Kühlschmierstoff erworben wurde. Hersteller sollten neben einer möglichst hygienischen Verpackungslösung die Konservierung so wirksam wie nötig und so gering wie möglich halten, um das Risiko einer Sensibilisierung so gering wie möglich zu halten.

Anwender sollten nur Hautreinigungsprodukte auswählen, deren Konservierungsstoffe ein möglichst geringes allergenes Potential besitzen (s.a. Abb. 1).

Wie entstehen Hauterkrankungen?

Die Haut ist ein lebenswichtiges Organ. Wird ein größerer Teil der Haut so stark geschädigt, dass sie ihre Schutzfunktion nicht mehr erfüllen kann, kann das sogar lebensbedrohlich werden. Darüber hinaus ist sie auch ein Sinnesorgan, mit dem wir unsere Umwelt wahrnehmen. Ein Grund mehr, die Haut zu pflegen und zu schützen. Dies gilt ganz besonders für unsere Hände, die am Arbeitsplatz und im Privatleben am stärksten belastet sind.

So funktioniert die Barriere gegen Schadstoffe und Krankheitserreger (vereinfachtes Modell):
Für die Barrierefunktion der Haut sind die äußersten Hornzellen der Oberhaut von zentraler Bedeutung. Die Zwischenräume zwischen den Hornzellen sind mit körpereigenen Fetten gefüllt. Man kann diese Hautfette auch als eine Art „Mörtel“ ansehen, der die einzelnen Zellen verbindet.

Saurer Schweiß und Fette breiten sich ausgehend von den Drüsen der Haut auf der Hautoberfläche aus. Dieser Wasser – Fettfilm schützt die Haut durch seinen leicht sauren pH-Wert von ca. 5,5 vor einer übermäßigen Besiedelung mit unerwünschten Bakterien. Die meisten Bakterien, die die Haut besiedeln, bevorzugen einen pH-Bereich zwischen 6 und 8.

Barrierefunktion in Gefahr
Die Barrierefunktion der Haut hängt wesentlich vom Zustand der äußeren Hornschichten und von einem intakten sauren Wasser –Fettfilm ab. Der Kontakt mit organischen Lösemitteln oder häufiges Händewaschen können den sauren Wasser –Fettfilm der Haut teilweise zerstören und die Hautfette zwischen den Hornzellen auswaschen.

Erstes Anzeichen dafür ist eine trockene, fettarme Haut, die sich in gewissem Umfang regenerieren kann. Häufiges Händewaschen, wiederholter Kontakt mit Wasser, verdünnten wässrigen Lösungen (z.B. wassergemischte Kühlschmierstoffe) sowie organischen Lösemitteln – unter Umständen in Kombination – kann den Regenerationsprozess überfordern. Ebenso verhält es sich, wenn die Barrierefunktion der Haut durch ein Aufweichen (z.B. durch stundenlanges Arbeiten in feuchtem Milieu) geschädigt wird.

Eine vorgeschädigte Haut ist durchlässiger für chemische Schadstoffe und Krankheitserreger – die Barrierefunktion ist gestört. Die Haut gleicht in einem solchen Stadium immer mehr einer Backsteinmauer, von welcher der oberflächliche Putz sowie der Mörtel zwischen den Steinen entfernt wurde und erste Mauerbestandteile schon herausfallen. Kann sich die Haut durch eine fortgesetzte Belastung nicht regenerieren, kann sie sich entzünden und eine so genannte Abnutzungsdermatose entstehen.
 

 

Wenn man in diesem Stadium die zur Schädigung führenden Hautbelastungen verhindert oder zumindest stark reduziert, kann sich die Haut in vielen Fällen wieder in den gesunden Ausgangszustand zurückentwickeln. Ignoriert man jedoch die sichtbare Hautschädigung, können vermehrt Allergene in die Haut eindringen und so ein allergisches Ekzem als Reaktion des Immunsystems verursachen.

Diese allergischen Ekzeme können stark jucken und die Lebensqualität massiv beeinträchtigen. Das Immunsystem vergisst nichts! Selbst wenn unterstützt durch Therapiemaßnahmen die Symptome gemindert sind muss man immer damit rechnen, dass sie bei erneutem Allergenkontakt wieder aufflammen.

Wenn man – nach Erwerb einer Allergie – in der Folgezeit den Umgang und eine Exposition mit dem entsprechenden Allergen im Betrieb nicht sicher vermeiden kann, kann dies – im schlimmsten Fall – zur Aufgabe der beruflichen Tätigkeit führen.

Auch mechanische Einwirkungen können die Haut gefährden. Nicht nur durch scharfe Gegenstände sondern auch durch aggressive Reinigung der Hände (Reibemittel, „Wurzelbürste“) können kaum sichtbare Verletzungen der Haut verursacht werden. Wie oben geschildert, können dann auch Schadstoffe und Krankheitserreger leichter in die Haut eindringen.

Vorhandene, auffällige Erscheinungen, z.B. trockene und rissige Hände, erfordern eine Überprüfung der Präventionsmaßnahmen. Es sollte frühzeitig reagiert werden, um schweren Hautschäden vorzubeugen. Ggf. können die Fachkraft für Arbeitssicherheit sowie der Betriebsarzt hierbei Hilfestellung geben.